FAQs – Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert das mit …

…der Krankmeldung der Schüler?

Verständigen Sie spätestens bis 07:50 Uhr die Schule unter der Tel. 09221/74840, per Fax 09221/7991 oder per Mail sekretariat@max-hundt-schule.de. Wir bitten Sie, diesen Zeitpunkt einzuhalten, da wir ansonsten bei unentschuldigtem Nichterscheinen Ihres Kindes sofort reagieren müssen. Entschuldigungen müssen immer von einem Elternteil mitgeteilt werden, Entschuldigungen von Geschwistern, Nachbarn oder Verwandten können nicht akzeptiert werden. Schriftliche Entschuldigungen müssen auf jeden Fall nachgereicht werden.


…der Beurlaubung vom Unterricht?

Nur in dringenden Ausnahmefällen kann ein Schüler durch den Klassenlehrer (stundenweise) oder durch den Schulleiter (tageweise) vom Unterricht beurlaubt werden. Eine Beurlaubung für einen vorzeitigen Start in den Urlaub darf wegen der Schulpflicht Ihres Kindes grundsätzlich nicht genehmigt werden.


…dem Nachmittagsunterricht?

       Bitte legen Sie Arzttermine oder sonstige Termine Ihres Kindes auf unterrichtsfreie Zeiten. Sollte der Termin unausweichlich sein, kann die Schule eine Befreiung ausstellen.


…dem Parken an der Schule?

Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, bitte ich Sie, nicht im Einfahrtsbereich der Schule oder auf dem Parkplatz der Lehrkräfte zu parken. Ein wenig frische Luft und Bewegung vor dem Unterricht wird unseren Schülerin nicht schaden.

Gäste der Schule werden gebeten, in den Seitenstraßen der Schule zu parken. Beachten Sie dabei bitte, Zufahrten zu Garagen und Nebenstraßen nicht zu verstellen.   

…Smartphones & Co?

Mobilfunktelefone sowie sonstige digitale Speichermedien (MP3-Player, digitale Fotoapparate, etc.) müssen während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände ausgeschaltet (nicht nur stumm geschaltet) und weggepackt sein. Während der Mittagspause dürfen die Handys angeschaltet und genutzt werden. Weiterhin bleiben die Regelungen zum Recht am persönlichen Bild und zur Ruhestörung unberührt. Das Hören von Musik ist nur mittels Kopfhörern gestattet.

Was tun bei einem Unfall in der Schule und auf dem Schulweg?

Melden Sie einen Unfall sofort bei der Klassenlehrkraft oder in der Verwaltung. Es muss von Seiten der Schule ein Unfallbericht geschrieben werden. Weisen Sie den behandelnden Arzt darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Der Arzt oder die Kliniken rechnen dann direkt mit der Kommunalen Unfallversicherung Bayern KUVB ab. Nehmen Sie keine Privatrechnungen an.

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